(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Innovaris UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Innovaris“) und ihren Kunden über die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen.
Die Angebote von Innovaris richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Innovaris ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Innovaris ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Dritte (Erfüllungsgehilfen) einzusetzen.
(4) Gegenstand der Leistungen von Innovaris ist insbesondere die Erbringung von Beratungs- und Coachingdienstleistungen in folgenden Bereichen:
(5) Der konkrete Leistungsumfang, die Inhalte sowie die Ziele der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, einer ggf. gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
(6) Innovaris erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis. Die eingesetzten Methoden und Inhalte können im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fortlaufend angepasst werden, sofern dies zur Zielerreichung zweckdienlich ist und keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts darstellt.
(7) Wesentliche Änderungen am Leistungsprogramm, die eine Anpassung des vertraglich vereinbarten Umfangs erfordern, teilt Innovaris dem Kunden rechtzeitig mit. In einem solchen Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern durch die Änderungen berechtigte Interessen wesentlich beeinträchtigt werden.
(8) Innovaris verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung, die unter https://innovaris.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.
(1) Vertragsschluss
Alle Angebote von Innovaris sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Innovaris das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt, etwa durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung, beispielsweise per E-Mail, stellt noch keine Annahme im Rechtssinne dar und begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
Gibt der Kunde im Rahmen einer Online-Buchung, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Fernkommunikationsmittel ein Angebot ab, so ist er hieran für 7 Kalendertage gebunden.
Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche und individuelle Bestätigung seitens Innovaris per E-Mail oder in anderer geeigneter Textform (§ 126b BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
(2) Online-Buchungen
Bei Buchungen über ein Online-Portal oder vergleichbare elektronische Buchungssysteme erhält der Kunde unmittelbar nach Absendung seiner Buchung eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dient ausschließlich der Dokumentation des Eingangs und stellt keine Annahme des Angebots dar.
Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt auch hier erst durch die separate Annahmeerklärung von Innovaris in Textform.
(3) Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Kommt der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular), handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB.
Innovaris erfüllt in diesem Fall sämtliche gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 312d i. V. m. Art. 246a EGBGB. Dazu gehört insbesondere die Information über das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern anwendbar.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(4) Elektronische Kommunikation
Im Rahmen der Vertragsbeziehung können Mitteilungen und Erklärungen – sofern nicht anders vereinbart – auch in elektronischer Form erfolgen, insbesondere per E-Mail, Fax oder über digitale Plattformen.
Solche Erklärungen gelten als in Textform abgegeben, sofern sie auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail oder PDF-Dokument) übermittelt werden (§ 126b BGB).
Innovaris ist berechtigt, Erklärungen an die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten stets aktuell zu halten und sicherzustellen, dass er über die zur Kommunikation erforderliche technische Ausstattung verfügt (einschließlich Zugang zum Internet und geeigneter Software zur Anzeige elektronischer Dokumente).
(1) Leistungsbeschreibung
Der konkrete Inhalt, der Zielrahmen sowie der Umfang der von Innovaris zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Die vereinbarten Leistungen stellen grundsätzlich eine Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB dar und beinhalten keine Garantie auf einen bestimmten Erfolg.
Innovaris verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachlich fundierten Leistungserbringung nach aktuellem wissenschaftlichen und praktischen Standard („best effort“), jedoch nicht zur Erreichung bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Ziele.
Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien in Textform.
(2) Leistungsänderung und Anpassung
Innovaris behält sich vor, Inhalt, Methodik und Ablauf der Leistungserbringung im Zuge fachlicher oder gesetzlicher Entwicklungen angemessen anzupassen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert wird.
Wesentliche Änderungen, die über das vertraglich Vereinbarte hinausgehen, teilt Innovaris dem Kunden rechtzeitig im Voraus mit. Dem Kunden steht in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern er durch die Änderung in berechtigten Interessen beeinträchtigt wird.
Erfüllungsort ist grundsätzlich der Geschäftssitz von Innovaris, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Wird die Leistung durch reisende Berater erbracht, gilt gemäß § 269 BGB ebenfalls der Sitz des jeweiligen Leistungserbringers als vereinbarter Erfüllungsort.
(3) Technische Verfügbarkeit und Mitwirkungspflichten
Sofern Leistungen digital oder online erbracht werden (z. B. durch Video-Coaching, E-Learning-Plattformen oder interaktive Tools), gewährleistet Innovaris eine branchenübliche Systemverfügbarkeit.
Kurzfristige Störungen, technische Ausfälle oder notwendige Wartungsfenster können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Innovaris übernimmt daher keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die bereitgestellte technische Infrastruktur auf seiner Seite (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Hard- und Software). Ein Ausfall auf Kundenseite begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz, es sei denn, Innovaris trifft ein Verschulden.
(4) Qualitätssicherung und Dokumentation
Innovaris stellt die Qualität ihrer Leistungen durch laufende interne Fortbildungsmaßnahmen, Supervisionen und Feedbackprozesse sicher.
Zur Qualitätssicherung kann Innovaris – unter Wahrung der Vertraulichkeit und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – bestimmte Sitzungen (z. B. Coaching- oder Beratungsformate) in geeigneter Weise dokumentieren (z. B. in Form schriftlicher Protokolle oder auf Wunsch auch durch Audio-/Videoaufzeichnung).
Solche Aufzeichnungen werden ausschließlich für interne Zwecke wie Qualitätssicherung, Schulung oder Nachweispflichten verwendet und, sofern personenbezogene Daten enthalten sind, anonymisiert oder pseudonymisiert gemäß Art. 4 Nr. 5 DSGVO verarbeitet.
Der Kunde erklärt sich mit der anonymisierten Auswertung im Rahmen der internen Qualitätssicherung einverstanden. Eine darüber hinausgehende Verwendung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Innovaris ist berechtigt, wesentliche Vorgänge im Rahmen der Leistungserbringung zu dokumentieren und für Zwecke der Vertragserfüllung sowie gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu archivieren.
(1) Preise und Umsatzsteuer
Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben von Innovaris als Nettovergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stundensatzes oder Pauschalhonorars.
Zusatz- oder Mehrleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden – sofern nicht anders geregelt – nach tatsächlichem Aufwand gemäß den jeweils gültigen Honorarsätzen gesondert in Rechnung gestellt. Eine entsprechende Information erfolgt rechtzeitig und transparent.
(2) Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Vergütung spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig – ohne Abzug.
Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Zahlungen sind ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Innovaris zu leisten. Der Zahlungseingang gilt erst mit Gutschrift auf dem Empfängerkonto als erfolgt.
(3) Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Innovaris berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen:
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Innovaris behält sich außerdem das Recht vor, bei Zahlungsverzug nach einmaliger Mahnung Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von Innovaris schriftlich anerkannt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Vertragslaufzeit
Sofern im jeweiligen Vertrag keine feste Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
Besteht die Leistung aus einzelnen, voneinander abgrenzbaren Modulen, Sitzungen oder Projektphasen, so gilt – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – jede dieser Einheiten als eigenständiger Leistungsabschnitt, dessen Ausführung nicht automatisch zur Begründung weiterer Vertragspflichten führt.
(2) Ordentliche Kündigung
Ein unbefristet laufender Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichenden vertraglichen Regelungen getroffen wurden.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen (z. B. E-Mail); die Schriftform (§ 126 BGB) ist nicht erforderlich.
Eine Begründung der ordentlichen Kündigung ist nicht notwendig. Im Falle der Kündigung durch den Kunden werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zeitanteilig bzw. nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(3) Außerordentliche Kündigung
Beiden Vertragsparteien steht das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu (§ 626 BGB).
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessenlage nicht zugemutet werden kann.
Ein solcher Grund ist insbesondere gegeben bei:
Die außerordentliche Kündigung ist in Textform unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erklären. Auf Verlangen ist der Kündigungsgrund in geeigneter Weise zu belegen.
(4) Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Leistungserbringung.
Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten, unabhängig davon, ob sie als vollständige Vertragseinheit erbracht wurden.
Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, richten sich Rückabwicklung und Rückgewähr nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 346 ff. BGB i. V. m. § 357 BGB).
Innovaris behält sich das Recht vor, etwaige zurückzugewährende digitale Inhalte oder Unterlagen nur gegen Nachweis des Zahlungsausgleichs (Zug-um-Zug-Leistung gemäß § 348 BGB) herauszugeben.
(1) Anwendungsbereich
Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, mit denen ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über E-Mail, Telefon, Online-Formular) geschlossen wurde.
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(2) Widerrufsfrist und Beginn
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens, wenn:
(3) Ausübung des Widerrufs
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung des Verbrauchers (z. B. per E-Mail oder über das Muster-Widerrufsformular). Die Erklärung muss vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet werden.
Innovaris stellt dem Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in gesetzlich vorgeschriebener Form zur Verfügung.
(4) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Hat die Ausführung der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen und wurde der Verbraucher vorab entsprechend informiert, so ist Innovaris gemäß § 357 Abs. 8 BGB berechtigt, eine anteilige Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu verlangen („Wertersatz“).
Diese anteilige Vergütung berechnet sich auf Basis des vereinbarten Gesamtpreises und des Umfangs der bereits erbrachten Leistung.
(5) Verlust des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass Innovaris vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und wurde er darüber belehrt, dass er im Falle vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Abs. 4 BGB).
(1) Urheber- und Schutzrechte von Innovaris
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung von Innovaris erstellten oder bereitgestellten Inhalte und Arbeitsergebnisse – insbesondere Konzepte, Strategiepapiere, Präsentationen, Analysen, Berichte, Softwareelemente, E-Learning-Materialien, Vorlagen sowie sonstige Unterlagen und digitalen Inhalte – unterliegen dem Urheberrecht (§§ 1 ff. UrhG) sowie ggf. weiteren Schutzrechten (z. B. Marken-, Design- oder Wettbewerbsrecht).
Innovaris bleibt alleinige Inhaberin sämtlicher Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten, auch wenn sie individuell auf den Kunden zugeschnitten wurden.
Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, das auf die vertraglich vereinbarten Zwecke und die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränkt ist.
Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Veröffentlichung, Bearbeitung, kommerzielle Weitergabe oder Nutzung durch Dritte – bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Innovaris. Dies gilt auch für die Weitergabe innerhalb verbundener Unternehmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich Innovaris die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen vor, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte.
(2) Rechte an kundenseitigem Material
Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Unterlagen und Fallbeispiele (z. B. Unternehmenszahlen, Präsentationen, Lebensläufe, persönliche Angaben oder vertrauliche Informationen) bleiben im alleinigen Eigentum des Kunden.
Innovaris erhält an diesen Daten lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck der Vertragserfüllung.
Der Kunde versichert, dass ihm an den bereitgestellten Materialien sämtliche erforderlichen Rechte zustehen und dass durch deren Verwendung durch Innovaris keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Datenschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse) verletzt werden.
Für etwaige Rechtsverstöße, die aus einer unbefugten Nutzung durch fehlerhafte oder unrechtmäßig überlassene Materialien des Kunden resultieren, stellt der Kunde Innovaris auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt ggf. die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten (inkl. angemessener Anwaltskosten).
(3) Vertraulichkeit und Rückgabepflicht
Innovaris verpflichtet sich, sämtliche kundenseitig bereitgestellten Materialien vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Auftragsbearbeitung zu verwenden.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Innovaris – auf Wunsch des Kunden – verpflichtet, sämtliche überlassene Unterlagen zurückzugeben oder datenschutzkonform zu löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Haftung dem Grunde nach
Innovaris haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn diese durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Innovaris, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Innovaris nur für Schäden, die aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(2) Leistungsspezifische Haftungsbegrenzung (Beratung & Coaching)
Innovaris erbringt dienstvertragliche Leistungen ohne Erfolgsgarantie. Der Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, strategischer oder persönlicher Zielerreichungen (z. B. Umsatzsteigerung, Karrierefortschritt) ist nicht geschuldet.
Innovaris haftet daher nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage von Beratungsergebnissen trifft, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Reputationsverluste oder Folgeschäden, haftet Innovaris nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Innovaris vollständig, richtig und rechtzeitig über alle für die Leistungserbringung relevanten Tatsachen und Unterlagen zu informieren.
Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung oder macht er unvollständige oder fehlerhafte Angaben, entfällt eine Haftung von Innovaris für darauf beruhende Schäden oder Fehleinschätzungen, es sei denn, Innovaris hätte den Fehler bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennen müssen.
(4) Verzug, Unmöglichkeit und höhere Gewalt
Bei Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Infrastrukturstörungen) oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Innovaris liegen, verlängern sich Fristen für die Leistungserbringung um die Dauer der Störung zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen oder Leistungshindernisse sind ausgeschlossen, sofern Innovaris kein Verschulden trifft.
(5) Gesetzlich zwingende Haftung
Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie andere zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere solche zugunsten von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Soweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, gelten Haftungsbegrenzungen nur insoweit, wie sie mit den gesetzlichen Verbraucherrechten vereinbar sind.
(1) Grundsätze der Datenverarbeitung
Innovaris erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten im Rahmen von Coachingprozessen) werden nur verarbeitet, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder ein anderer gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
(2) Einsatz von Auftragsverarbeitern
Soweit Innovaris zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen externe Dienstleister (z. B. Cloud-Anbieter, IT-Support, Buchhaltungssoftware) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen eines rechtskonformen Auftragsverarbeitungsverhältnisses gemäß Art. 28 DSGVO.
Innovaris stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Auftragsverarbeiter:
Ein Verzeichnis der eingesetzten Auftragsverarbeiter kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, soweit dem keine berechtigten Interessen oder Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.
(3) Technische und organisatorische Datensicherheit
Innovaris trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Zerstörung, unberechtigten Zugriff, Veränderung oder unbefugte Offenlegung zu schützen.
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
Die Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem Stand der Technik angepasst.
(4) Rechte der betroffenen Personen
Kunden und andere betroffene Personen haben das Recht, jederzeit:
Anfragen zur Ausübung dieser Rechte können jederzeit an Innovaris per E-Mail oder postalisch gerichtet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sowie weiterführende Hinweise zum Datenschutz (z. B. zu Speicherdauer, Drittlandtransfers und Beschwerderechten bei Aufsichtsbehörden) sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die dem Kunden über die Website (z. B. als Link) oder auf andere Weise zugänglich gemacht wird.
(1) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern und soweit diese anwendbar sind (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Relevante europäische Richtlinien (z. B. E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG) finden Anwendung, soweit sie in deutsches Recht umgesetzt wurden.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Innovaris und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Innovaris.
Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Sitz ins Ausland verlegt.
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen (§§ 13, 17 ZPO).
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist – sofern nicht abweichend vereinbart – der Geschäftssitz von Innovaris.
(3) Streitbeilegungshinweis
Innovaris ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt – soweit dispositives Recht dies zulässt – eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Diese Anpassung erfolgt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB).
Dasselbe gilt im Falle unbeabsichtigter Regelungslücken.
(4) Formvorschriften
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), sofern gesetzlich nicht eine strengere Form (z. B. Schriftform oder notarielle Beurkundung) vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses selbst, soweit rechtlich zulässig.
(5) Widerrufsbelehrung und Vertragstext
Verbraucher werden spätestens mit Annahme des Angebots über ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt; zusätzlich erhalten sie die Vertragsinformationen und die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per PDF-Anhang).
Innovaris speichert den Vertragstext ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und Dokumentation. Eine weitergehende Speicherung erfolgt nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit über die Website von Innovaris eingesehen, heruntergeladen und gespeichert werden.
(6) Regelungsrang
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen vertraglichen Vereinbarungen gehen die Individualabreden gem. § 305b BGB den AGB vor.
© Innovaris UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juni 2025
Alle Rechte vorbehalten. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus dem BGB, DSGVO, TMG, FernUSG sowie einschlägigen EU-Richtlinien in ihrer national umgesetzten Fassung.
